Zwangsversteigerungsrecht

ZWANGSVERSTEIGERUNGSRECHT

Im Zwangsversteigerungsverfahren vertreten wir sowohl Gläubiger als auch Schuldner. Dies hat für unsere Mandanten den Vorteil, dass wir jeweils auch die Interessenslage der anderen Seite kennen und einschätzen können. Im Zwangsversteigerungsrecht werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) vertreten.

Wir übernehmen für Sie die Beantragung von Zwangsversteigerungsverfahren und Teilungsversteigerungen, die Bearbeitung von Einstellungsanträgen sowie etwaig erforderliche Beschwerden gegen die Verkehrswertfestsetzung und Beschlüsse wie z. B. den Zuschlagbeschluss. Wir nehmen für Sie Versteigerungstermine wahr und vertreten Sie auch – sofern erforderlich – im Verteilungstermin. Wir vertreten Sie in allen Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungsverfahren stehen, wie z. B. Vollstreckungsgegenklagen, Klauselerinnerungsverfahren oder Klagen auf Änderung des Teilungsplanes.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Manger gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
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Markus Manger

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht seit 2007 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2010