BANKRECHT
(IMMOBILIENFINANZIERUNGEN)
Unsere Kanzlei vertritt im Bankrecht sowohl Banken als auch Bankkunden. Dies hat den Vorteil, dass wir bankrechtliche Streitigkeiten sowohl aus der Sicht der Bank als auch aus der Sicht des Bankkunden kennen.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Bankrechts liegt im Bereich der Immobilienfinanzierung. Wir beraten Sie unter anderem bei dem Abschluss, der Kündigung und der Abwicklung von Darlehensverträgen sowie bei der Bestellung und Löschung banküblicher Sicherheiten wie Grundschulden, Bürgschaften und Hypotheken, aber auch in Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen.
Bei der vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrages einer Immobilienfinanzierung beraten wir Sie unter anderem auch über die Voraussetzungen der Kündigung und der Fragen im Zusammenhang mit einer Vorfälligkeitsentschädigung. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Ihrer Bank im Zusammenhang mit der Abwicklung von leistungsgestörten Immobilienfinanzierungen.
Im Bereich des Bankrechts werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl und Herrn Rechtsanwalt Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) vertreten.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0
Telefonzeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und Montag bis Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22 · info@hartl-manger.de
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