Bankrecht (Immobilienfinanzierungen)

BANKRECHT
(IMMOBILIENFINANZIERUNGEN)

Unsere Kanzlei vertritt im Bankrecht und Kapitalmarktrecht sowohl Banken als auch Bankkunden und Anleger. Dies hat den Vorteil, dass wir bankrechtliche und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten sowohl aus der Sicht der Bank als auch aus der Sicht des Bankkunden kennen.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Bankrechts liegt im Bereich der Immobilienfinanzierung. Wir beraten Sie unter anderem bei dem Abschluss, der Kündigung und der Abwicklung von Darlehensverträgen sowie bei der Bestellung und Löschung banküblicher Sicherheiten wie Grundschulden, Bürgschaften und Hypotheken.

Bei der vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrages einer Immobilienfinanzierung beraten wir Sie unter anderem auch über die Voraussetzungen der Kündigung und der Fragen im Zusammenhang mit einer Vorfälligkeitsentschädigung. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Ihrer Bank im Zusammenhang mit der Abwicklung von leistungsgestörten Immobilienfinanzierungen.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts beraten wir Sie bei gescheiterten bzw. rückabzuwickelnden Kapitalanlagen wie Immobilienkäufen („Schrottimmobilie“), Aktienkäufen, Fondsbeteiligungen u.s.w. Wir beraten Sie insbesondere im Hinblick auf Falschberatungen bei Ihrer Kapitalanlage, insbesondere, ob eine anlagegerechte und anlegergerechte Beratung erfolgt ist.

Im Bereich des Bankrechts und Kapitalmarktrechtes werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl und Herrn Rechtsanwalt Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) vertreten.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München/Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

DR. WERNER HARTL

Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Schwabing
Promotion 1988
Gründung der Kanzlei 1988

Tätigkeitsschwerpunkte:
Bankrecht und Kreditwesen, Wirtschaftsrecht und
Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstraf- und
Ordnungswidrigkeiten
(u.a. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Beratung MPU)

Weitere Interessenschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, insbesondere
Vertragsgestaltungen im Grundstücks- und
Immobilienrecht

MARKUS MANGER

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht seit 2007
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2010
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Maxvorstadt und Schwabing
seit 1990, Partner seit 1990

Tätigkeitsschwerpunkte:
Mietrecht (Wohnraum), Gewerbliches Mietrecht,
Vertragsgestaltungen (Gewerbemietvertrag,
Pachtvertrag), Bankrecht und Kreditwesen

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vertragsgestaltungen im Grundstücksrecht und
Immobilienrecht, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen, Abwicklung von Grundstückskaufverträgen