Privates Baurecht, Architektenrecht

PRIVATES BAURECHT
ARCHITEKTENRECHT

Wir beraten und vertreten in allen baurechtlichen und immobilienrechtlichen Fragen des Zivilrechts.

Bauvorbereitend sind wir in der Vertragsgestaltung tätig; wir entwerfen, verhandeln und prüfen für Sie Bauträgerverträge, Bauverträge, Architektenverträge, Ingenieurverträge, Projektentwicklungsverträge und alle sonstigen im Bauwesen vorkommenden Werkverträge und Dienstleistungsverträge.

Wir unterstützen Sie auch baubegleitend bei allen Streitfragen am Bau. Wir setzen für Sie außergerichtlich Gewährleistungsansprüche (z. B. wegen Baumängeln) durch oder wehren vermeintliche Gewährleistungsansprüche (z. B. wegen Minderung des Werklohns) ab. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere enge Zusammenarbeit mit diversen öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen zugute. Hierbei haben wir immer das Kosteninteresse des Mandanten im Auge. Gerade im Baurecht sind schnelle und kaufmännisch sinnvolle Einigungen langwierigen Prozessen vorzuziehen, die in aller Regel erhebliche Sachverständigenkosten verursachen.

Wir haben langjährige Erfahrung mit der Führung von Prozessen in allen baurechtlichen und immobilienrechtlichen Fragestellungen. Wir führen für Sie selbstständige Beweisverfahren (früher „Beweissicherungsverfahren“ genannt); wir setzen für Sie ihre Forderungen durch (Werklohnansprüche, Kaufpreisansprüche, Architektenhonoraransprüche, Ingenieurhonoraransprüche, etc.). Wir vertreten Sie im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen (Mängelbeseitigung, Minderung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung, Schadensersatz für Ersatzvornahmen, etc.) und bei der Rückabwicklung/Kündigung von allen im Bauwesen vorkommenden Verträgen. Hierbei können wir insbesondere auf unsere langjährige Erfahrung in Spezialgebieten, wie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zurückgreifen.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Herr Rechtsanwalt Harald Richter, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, der über langjährige Erfahrung im Bereich des Bau- und Architektenrechts verfügt, sowie Herr Rechtsanwalt Moritz Distler, ebenfalls Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, zur Verfügung. Sie vertreten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer, so dass sie auch die jeweilige Gegenseite und deren Interessen und Vorgehensweisen genau einschätzen können.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München/Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

HARALD RICHTER

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Schwabing, seit 1986
Eintritt in die Kanzlei 1993
Mitglied im Centrum für Deutsches und Internationales
Tiefbaurecht e.V. (CBTR)
Diverse Beiträge im „Bayernsport“

Tätigkeitsschwerpunkte:
Privates Baurecht, Architektenrecht und Ingenieursrecht,
Immobilienrecht und Grundstücksrecht

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vereinsrecht und Sportrecht, Handelsrecht und
Handelsvertreterrecht

MORITZ DISTLER

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2021
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt seit 2016
Eintritt in die Kanzlei 2022

Tätigkeitsschwerpunkte:
Privates Baurecht, Architektenrecht, Ingenieursrecht, Werkvertragsrecht

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vertragsrecht, insbesondere Kaufrecht, Mietrecht und Immobilienrecht