Erbrecht

ERBRECHT

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen vor und nach dem Erbfall. 

Vor dem Erbfall unterstützen wir Sie bei Ihrer Nachlassplanung, insbesondere bei Verfügungen von Todes wegen wie zum Beispiel der Errichtung eines persönlichen oder gemeinschaftlichen Testamentes oder eines Ehegattenerbvertrages. Wir gestalten eine individuelle Lösung für Ihre letztwillige Verfügung z. B.  durch Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Ersatzerbe, Testamentsvollstreckung und Vermächtnis unter Berücksichtigung des steuerlichen Aspektes und Ihrer familienrechtlichen Situation. 

Wir unterstützen Sie auch bei der Gestaltung einer Patienten- und Vorsorgevollmacht. 

Nach dem Erbfall vertreten wir Sie bei der Abwicklung des Nachlasses, der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und bei Fragen der Testamentsvollstreckung. 

Auch  setzen wir Ihren Anspruch auf Pflichtteil und / oder Pflichtteilsergänzung durch und beraten Sie bei Fragen der Erbenhaftung. 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl gerne zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München/Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

DR. WERNER HARTL

Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Schwabing
Promotion 1988
Gründung der Kanzlei 1988

Tätigkeitsschwerpunkte:
Bankrecht und Kreditwesen, Wirtschaftsrecht und
Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstraf- und
Ordnungswidrigkeiten
(u.a. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Beratung MPU)

Weitere Interessenschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, insbesondere
Vertragsgestaltungen im Grundstücks- und
Immobilienrecht