ERBRECHT
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen vor und nach dem Erbfall.
Vor dem Erbfall unterstützen wir Sie bei Ihrer Nachlassplanung, insbesondere der Erstellung von Testamenten, wie zum Beispiel der Errichtung eines persönlichen oder gemeinschaftlichen Testamentes oder eines Ehegattenerbvertrages. Wir gestalten eine individuelle Lösung für Ihre letztwillige Verfügung z. B. durch Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Ersatzerbe, Testamentsvollstreckung und Vermächtnis unter Berücksichtigung sämtlicher steuerlicher Aspekte und Ihrer familienrechtlichen Situation.
Wir unterstützen Sie auch bei der Gestaltung einer Patienten- und Vorsorgevollmacht.
Nach dem Erbfall vertreten wir Sie bei der Abwicklung des Nachlasses, der Beantragung eines Erbscheins, der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und bei Fragen der Testamentsvollstreckung.
Auch setzen wir Ihren Anspruch auf Pflichtteil und / oder Pflichtteilsergänzung durch und beraten Sie bei Fragen der Erbenhaftung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Rechtsanwälte Herr Dr. Werner Hartl sowie Herr Jörg Behrend, Steuerberater, gerne zur Verfügung.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0
Telefonzeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und Montag bis Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22 · info@hartl-manger.de
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