Familienrecht

FAMILIENRECHT

Wir beraten und vertreten Sie fachkundig und mit jahrelanger Erfahrung in allen Fragen des Familienrechts.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Ehevertrages auch unter Einbeziehung des Erbrechts. Wir erarbeiten eine individuelle Lösung z. B. der Zugewinngemeinschaft, modifizierten Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich spezialisiert auf alle anstehenden Fragen in Bezug auf eine Trennung und Scheidung. Ich erarbeite für Sie ein Konzept, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, wobei ich dabei auch mit Ihnen das taktisch richtige Vorgehen bespreche und was Sie beachten müssen, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr gegen Sie geltend gemachter Ansprüche. Selbstverständlich entwerfe ich für Sie eine individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete  Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarung.

Wir vertreten Sie außergerichtlich oder gerichtlich in allen Fragen des Familienrechts insbesondere des Unterhalts (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt); der Vermögensauseinandersetzung; der Regelung des Zugewinns; der Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie oder der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft und des Versorgungsausgleiches. Wir unterstützen Sie bei der Regelung der Ehewohnung, der Auseinandersetzung des Hausrates, bei Fragen der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und des Umgangsrechtes und der Umgangspflicht, sowie der Herausgabe Ihres Kindes.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Freundorfer, Fachanwältin für Familienrecht, gerne zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
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Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
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SABINE FREUNDORFER

Fachanwältin für Familienrecht seit 1996
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwältin in München seit 1996
Von 1996 bis 2011 in Kanzlei Messmer, Wirnshofer, Vitti, Freundorfer in München im Familienrecht tätig
November 2011 Eintritt in die Kanzlei

Tätigkeitsschwerpunkte:
Familien, Ehe, Partnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft, Kindschaftssachen, Umgangsverfahren und Sorgerechtsverfahren, Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung.

Weitere Interessenschwerpunkte:
Erbrecht, Nachlass