FORDERUNGSBEITREIBUNG
Wurden fällige Rechnungen vom Schuldner nicht bezahlt ist es Aufgabe des Mahn- und Inkassowesens, die offenen Forderungen nebst Verzugszinsen nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen und beizutreiben. Primäres Ziel ist es zu versuchen, mit dem Schuldner eine außergerichtliche Lösung, auch im Sinne einer Ratenzahlungsvereinbarung, zu treffen.
Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen erfolglos, setzen wir Ihre Forderung gerichtlich durch und leiten für Sie alle erfolgsversprechenden Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Herr Rechtsanwalt Rick Deschler steht Ihnen in allen Phasen der Forderungsbeitreibung engagiert und kompetent zur Verfügung und er erklärt die in Ihrem Fall sinnvolle Vorgehensweise.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0
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Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22 · info@hartl-manger.de
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