FORDERUNGSBEITREIBUNG
Herr Rechtsanwalt Rick Deschler berät Sie gerne in Fragen des Forderungsmanagements, insbesondere der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbeitreibung.
Wurden fällige Rechnungen vom Schuldner nicht bezahlt ist es Aufgabe des Mahn- und Inkassowesens, den Schuldner an seine fällige Leistungspflicht zu erinnern. Der Schuldner wird in aller Regel schriftlich auf die Außenstände hingewiesen. Mit der Mahnung gerät der Schuldner in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt in der Regel Verzugszinsen. Primäres Ziel ist es zu versuchen, mit dem Schuldner eine außergerichtliche Lösung, auch im Sinne einer Ratenzahlungsvereinbarung, zu treffen.
Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen erfolglos, leitet Herr Rechtsanwalt Rick Deschler für Sie das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren ein. Ist vorauszusehen, dass der Schuldner gegen die Forderung keine Einwendungen erheben wird oder kann, bietet sich insoweit das Mahnverfahren mit Erwirkung eines Mahnbescheides an. Dieses Verfahren ist im Vergleich zum herkömmlichen Klageverfahren günstiger und schneller. Sofern der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt, erwirkt Herr Rechtsanwalt Rick Deschler für Sie einen Vollstreckungsbescheid. Sofern der Schuldner gegen diesen Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch einlegt, ist die Forderung rechtskräftig zuerkannt und die Zwangsvollstreckung kann eingeleitet werden.
Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird der Anspruch von Herrn Rechtsanwalt Rick Deschler im Wege einer Klageschrift begründet und der Rechtsstreit von ihm vor dem zuständigen Gericht bis zum Erlass eines Urteils oder Abschluss eines Vergleiches geführt.
Herr Rechtsanwalt Rick Deschler steht Ihnen in allen Phasen der Forderungsbeitreibung engagiert und kompetent zur Verfügung.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München/Schwabing
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