Handels- und Handelsvertreterrecht

HANDELS- UND
HANDELSVERTRETERRECHT

Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Handels- und Handelsvertreterrechts und setzen Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durch. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Kauf- und Lieferverträgen. Einen besonderen Schwerpunkt haben wir im Handelsvertreterrecht. Wir beraten Sie zu den Rechten und Pflichten des Handelsvertreters, des Provisions- oder Ausgleichsanspruchs und allen Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Handelsvertreterverträgen.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Richter jederzeit gerne zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
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Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
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HARALD RICHTER

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Schwabing, seit 1986
Eintritt in die Kanzlei 1993
Mitglied im Centrum für Deutsches und Internationales
Tiefbaurecht e.V. (CBTR)
Diverse Beiträge im „Bayernsport“

Tätigkeitsschwerpunkte:
Privates Baurecht, Architektenrecht und Ingenieursrecht,
Immobilienrecht und Grundstücksrecht

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vereinsrecht und Sportrecht, Handelsrecht und
Handelsvertreterrecht