Hotel- und Gaststättenrecht

HOTEL- UND GASTSTÄTTENRECHT

Unsere Kanzlei berät sowohl die Eigentümer, als auch die Betreiber von Hotels und Gaststätten in allen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Hotels bzw. der Gaststätte auftretenden Fragen.

Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung und Gestaltung sämtlicher Verträge wie dem Entwurf eines auf die besondere betriebliche Situation ausgerichteten Pachtvertrages sowie den Abschluss typischerweise mit dem Betrieb eines Hotels oder einer Gaststätte verbundener Verträge wie Getränkelieferungsverträge oder Bierlieferungsverträge. Wir beraten Sie jedoch auch in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, bei Unfällen innerhalb des Hotels oder der Gaststätte bzw. bei Auseinandersetzungen mit Handwerkern u.s.w.

Im Hotel- und Gaststättenrecht werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) vertreten.

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Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
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Markus Manger

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht seit 2007 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2010