IMMOBILIENRECHT, GRUNDSTÜCKSRECHT UND ZWANGSVERSTEIGERUNGEN
Wir beraten sowohl Verkäufer als auch Käufer im Bereich des Immobilienrechts und Grundstücksrechts und allen damit zusammenhängenden Fragen.
Wir beraten Sie insbesondere beim Abschluss von Kaufverträgen über Wohnungen, Wohnhäuser, Grundstücke und gewerbliche Immobilien sowie alle damit verbundenen Fragen. Dies gilt z. B. für Fragen der Finanzierung des Kaufpreises durch Darlehen, der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken und der Klärung der Rechtslage von etwaig bestehenden Mietverhältnissen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder dem Erwerb einer Immobilie. Wir besprechen mit Ihnen auch alle Risiken des von Ihnen geplanten Verkaufs/Kaufs.
Wir unterstützen Sie bei allen Schwierigkeiten in der Abwicklung von notariellen Kaufverträgen, wie z. B. bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Kaufvertrages, der Beitreibung des Kaufpreises, der Rückabwicklung des Kaufvertrages oder z. B. der Durchsetzung etwaiger Gewährleistungsansprüche.
Wir beraten Sie ferner bei der Bestellung und Löschung dinglicher Rechte wie einem Nießbrauch, einem Wohnrecht sowie bei Dienstbarkeiten.
Im Bereich des Immobilienrechts werden Sie in unserer Kanzlei von den Rechtsanwälten Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht), Harald Richter (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) vertreten.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0
Telefonzeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und Montag bis Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22 · info@hartl-manger.de
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