Immobilienrecht, Grundstücksrecht und Zwangsversteigerungen

IMMOBILIENRECHT, GRUNDSTÜCKSRECHT UND ZWANGSVERSTEIGERUNGEN

Wir beraten sowohl Verkäufer als auch Käufer im Bereich des Immobilienrechts und Grundstücksrechts und allen damit zusammenhängenden Fragen.

Wir beraten Sie insbesondere beim Abschluss von Kaufverträgen über Wohnungen, Wohnhäuser, Grundstücke und gewerbliche Immobilien sowie alle damit verbundenen Fragen. Dies gilt z. B. für Fragen der Finanzierung des Kaufpreises durch Darlehen, der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken und der Klärung der Rechtslage von etwaig bestehenden Mietverhältnissen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder dem Erwerb einer Immobilie. Wir besprechen mit Ihnen auch alle Risiken des von Ihnen geplanten Verkaufs/Kaufs.

Wir unterstützen Sie bei allen Schwierigkeiten in der Abwicklung von notariellen Kaufverträgen, wie z. B. bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Kaufvertrages, der Beitreibung des Kaufpreises, der Rückabwicklung des Kaufvertrages oder z. B. der Durchsetzung etwaiger Gewährleistungsansprüche.

Wir beraten Sie ferner bei der Bestellung und Löschung dinglicher Rechte wie einem Nießbrauch, einem Wohnrecht sowie bei Dienstbarkeiten.

Im Bereich des Immobilienrechts werden Sie in unserer Kanzlei von den Rechtsanwälten Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht), Harald Richter (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) vertreten.

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Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
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Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
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Markus Manger

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht seit 2007 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2010

Harald Richter

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht