Immobilienrecht, Grundstücksrecht und Zwangsversteigerungen

IMMOBILIENRECHT, GRUNDSTÜCKSRECHT UND ZWANGSVERSTEIGERUNGEN

Wir beraten sowohl Verkäufer als auch Käufer im Bereich des Immobilienrechts und Grundstücksrechts.

Unsere Beratung und Tätigkeit umfasst das gesamte Gebiet des Immobilienrechts und Grundstücksrechts. Wir beraten Sie insbesondere beim Abschluss von Kaufverträgen über Wohnungen, Wohnhäuser, Gründstücke und gewerbliche Immobilien sowie alle damit verbundenen Fragen. Dies gilt z. B. für Fragen der Finanzierung des Kaufpreises durch Darlehen, der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken und der Klärung der Rechtslage von etwaig bestehenden Mietverhältnissen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder dem Erwerb einer Immobilie.

Wir unterstützen Sie bei allen Schwierigkeiten in der Abwicklung von notariellen Kaufverträgen, wie z. B. bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Kaufvertrages, der Beitreibung des Kaufpreises, der Rückabwicklung des Kaufvertrages oder z. B. der Durchsetzung etwaiger Gewährleistungsansprüche.

Wir beraten Sie ferner bei der Bestellung und Löschung dinglicher Rechte wie einem Nießbrauch, einem Wohnrecht sowie bei Dienstbarkeiten.

Im Bereich des Immobilienrechts werden Sie in unserer Kanzlei von den Rechtsanwälten Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht), Harald Richter (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht)vertreten.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München/Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

MARKUS MANGER

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht seit 2007
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2010
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Maxvorstadt und Schwabing
seit 1990, Partner seit 1990

Tätigkeitsschwerpunkte:
Mietrecht (Wohnraum), Gewerbliches Mietrecht,
Vertragsgestaltungen (Gewerbemietvertrag,
Pachtvertrag), Bankrecht und Kreditwesen

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vertragsgestaltungen im Grundstücksrecht und
Immobilienrecht, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen, Abwicklung von Grundstückskaufverträgen

HARALD RICHTER

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Schwabing, seit 1986
Eintritt in die Kanzlei 1993
Mitglied im Centrum für Deutsches und Internationales
Tiefbaurecht e.V. (CBTR)
Diverse Beiträge im „Bayernsport“

Tätigkeitsschwerpunkte:
Privates Baurecht, Architektenrecht und Ingenieursrecht,
Immobilienrecht und Grundstücksrecht

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vereinsrecht und Sportrecht, Handelsrecht und
Handelsvertreterrecht