KÜNDIGUNGSSCHUTZRECHT
Herr Rechtsanwalt Maximilian List ist seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Schwabing. Profitieren Sie von seiner Erfahrung und Kompetenz.
Er berät Sie fundiert im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag und vertritt Sie im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht.
Man unterscheidet zwischen der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der ordentlichen Kündigung, die als personenbedingte Kündigung oder als verhaltensbedingte Kündigung oder als betriebsbedingte Kündigung vorkommt.
Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber länger als 6 Monate bestanden hat und der Betrieb in der Regel mehr als 10 anrechenbare Arbeitnehmer (mit Ausnahme der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) aufweist.
Oft endet ein Arbeitsgerichtsprozess über die Wirksamkeit einer Kündigung mit der Zahlung einer Abfindung.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
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Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22 · info@hartl-manger.de
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