Steuerrecht

STEUERRECHT

Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend berät Sie kompetent in Fragen des Steuerrechts.

Ob Vermögensübertragung durch Testament, Schenkung oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, in jeder Konstellation ergeben sich nicht nur zwingend zivilrechtlich zu beachtende Vorgaben, sondern auch steuerlich relevante Sachverhalte. So ist im Rahmen der Übertragung von Vermögen, wie beispielsweise Immobilien, durch Schenkung oder letztwillige Verfügung (Testament) nicht nur das Erbrecht, sondern auch der Steuerfreibetrag und die Steuerklasse des Begünstigten zu berücksichtigen. Werden hier Fehler gemacht, muss im ungünstigsten Fall auf den übertragenen Vermögensgegenstand zur Begleichung der durch die Übertragung entstehenden Schenkungs-/Erbschaftssteuer zurückgegriffen werden.

Herr Rechtsanwalt Jörg Behrend unterstützt Sie deshalb bei einer auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten Vertragsgestaltung und steueroptimierten Vorgehensweise.

Ebenso erhalten Sie kompetente und engagierte Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer Steuerbescheide sowie der Vertretung im Rechtsbehelfs- (Einspruch) oder finanzgerichtlichen Klageverfahren und profitieren so von der jahrelangen forensischen Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl auf dem Gebiet des Steuerrechts.

In allen Fragen des Steuerrechts steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend mit seinem Fachwissen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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Werner Hartl

Anwalt und Partner

Jörg Behrend

Rechtsanwalt und Steuerberater