VEREINSRECHT
Unter Vereinsrecht versteht man das Rechtsgebiet, das sich mit der Gründung und der Organisation von Vereinen befasst. Es ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in den §§ 21 ff. geregelt.
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie gerne umfassend in allen vereinsrechtlichen Angelegenheiten. Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit für einen großen Landessportbund haben wir erhebliches Knowhow in diesem Spezialgebiet erworben. Wir beraten Sie umfassend von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins und helfen Ihnen u.a. bei der Aufstellung oder der Änderung von Satzungen und Vereinsordnungen, unterstützen Sie bei der Eintragung von Änderungen im Vereinsregister und vertreten Sie im Rahmen von vereinsrechtlichen Streitfällen, wie z.B. Vereinsausschlussverfahren.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Richter und Herr Rechtsanwalt Rick Deschler jederzeit gerne zur Verfügung.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0
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und Montag bis Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22 · info@hartl-manger.de
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