Vereinsrecht

VEREINSRECHT

Unter Vereinsrecht versteht man das Rechtsgebiet, das sich mit der Gründung und der Organisation von Vereinen befasst. Es ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in den §§ 21 ff. geregelt.

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie gerne umfassend in allen vereinsrechtlichen Angelegenheiten. Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit für einen großen Landessportbund haben wir erhebliches Knowhow in diesem Spezialgebiet erworben. Wir beraten Sie umfassend von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins und helfen Ihnen u.a. bei der Aufstellung oder der Änderung von Satzungen und Vereinsordnungen, unterstützen Sie bei der Eintragung von Änderungen im Vereinsregister und vertreten Sie im Rahmen von vereinsrechtlichen Streitfällen, wie z.B. Vereinsausschlussverfahren.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Richter und Herr Rechtsanwalt Maximilian List jederzeit gerne zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München/Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

MAXIMILIAN LIST

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1995
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Schwabing, seit 1984
Eintritt in die Kanzlei 1990
Autor des Fachbuches „Arbeitsrecht
für die Autohaus-Praxis“
Diverse Beiträge im „Autohaus“ und „Bayernsport“

Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht,
Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutz),
Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht

HARALD RICHTER

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Schwabing, seit 1986
Eintritt in die Kanzlei 1993
Mitglied im Centrum für Deutsches und Internationales
Tiefbaurecht e.V. (CBTR)
Diverse Beiträge im „Bayernsport“

Tätigkeitsschwerpunkte:
Privates Baurecht, Architektenrecht und Ingenieursrecht,
Immobilienrecht und Grundstücksrecht

Weitere Interessenschwerpunkte:
Vereinsrecht und Sportrecht, Handelsrecht und
Handelsvertreterrecht