Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

VERKEHRSSTRAF- UND
ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl und Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam beraten Sie engagiert und kompetent in allen Angelegenheiten des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitsrechts.

Im Verkehrsstrafrecht stehen Delikte, wie etwa die Trunkenheitsfahrt nach §§ 316, 315 c StGB, das unerlaubte Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB (Unfallflucht), die Nötigung gemäß § 240 StGB sowie Körperverletzungsdelikte gemäß §§ 223 ff StGB im Focus.

Spätestens von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens sind wir als Ansprechpartner an Ihrer Seite. In jedem Verfahrensabschnitt eines verkehrsstrafrechtlichen Verfahrens, wie etwa der Einleitung des Ermittlungsverfahrens mit Beschuldigtenanhörung, Erlass eines Strafbefehls, Anklageerhebung und Eröffnung des gerichtliches Verfahren vertreten wir Ihre Interessen umfassend. Nachdem wir Akteneinsicht erhalten haben, welche nur Verteidiger von der Staatsanwaltschaft erhalten, besprechen wir mit Ihnen ausführlich die beste Verteidigungsstrategie. Selbst wenn der Tatvorwurf nicht entkräftet werden können sollte, besteht stets die Möglichkeit bei der Ahndung für Sie ein optimales Ergebnis herbeizuführen, etwa durch Abschluss des Ermittlungsverfahren durch eine Einstellung gegen Auflage gemäß § 153 a StPO oder beispielsweise eine Reduktion der Geldstrafe. In diesem Zusammenhang empfehlen wir, sowohl in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren als auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren stets gegenüber den ermittelnden Behörden, wie etwa der Polizei, Verkehrspolizei oder Staatsanwaltschaft sowie den zuständigen Behörden (kommunale Verkehrsüberwachung, Kreisverwaltungsreferat, Zentrale Bußgeldstelle) grundsätzlich keine Angaben zur Sache zu machen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet und verschlechtern gegebenenfalls die Verteidigungschancen.

Im Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht verteidigen wir Sie bei Bußgeldverfahren wegen Messverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand), Rotlicht- Verstößen oder anderen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche insbesondere entsprechend dem Bußgeldkatalog geahndet werden (BKat). Wir beraten Sie darüber hinaus im Hinblick auf Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR). Wir erläutern Ihnen ausführlich die Möglichkeiten zum Punkteabbau (bspw. Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung).

Schließlich sind wir Ihnen bei der Vorbereitung auf eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU, „Idiotentest“) behilflich. Herr Rechtsanwalt Dr. Hartl berät seit vielen Jahren Mandanten hierzu erfolgreich. Gleich, ob die Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen entzogen wurde, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist mit der richtigen Vorbereitung keine unlösbare Aufgabe.

Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München/Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0 · Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22
info@hartl-manger.de

DR. WERNER HARTL

Studium, Ludwig-Maximilians-Universität München
Rechtsanwalt in München, Schwabing
Promotion 1988
Gründung der Kanzlei 1988

Tätigkeitsschwerpunkte:
Bankrecht und Kreditwesen, Wirtschaftsrecht und
Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstraf- und
Ordnungswidrigkeiten
(u.a. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Beratung MPU)

Weitere Interessenschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, insbesondere
Vertragsgestaltungen im Grundstücks- und
Immobilienrecht

DIANE BRÄUTIGAM

Fachanwältin für Verkehrsrecht
Studium, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Rechtsanwältin in München seit 2016
Eintritt in die Kanzlei 2017

Tätigkeitsschwerpunkte:
Verkehrsrecht (Verkehrszivilrecht, Verkehrsstraf-
und Ordnungswidrigkeitenrecht, Versicherungsrecht),
Haftpflicht- und Schadenersatzrecht, Vertragsrecht,
Bankrecht und Kreditwesen

Weitere Interessenschwerpunkte:
Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht,
insb. öffentliches Baurecht