VERTRAGSRECHT
Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl, Herr Rechtsanwalt Markus Manger und Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam beraten Sie in sämtlichen Fragen rund um das Vertragsrecht.
Sie stehen Ihnen in allen Phasen von der Vertragsanbahnung über die Vertragsdurchführung, bei Leistungsstörungen bis hin zur Vertragsbeendigung und bei der Vertragsabwicklung als engagierte und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Sämtliche rechtlichen Fragestellungen beispielsweise beim Darlehensvertrag, Bürgschaftsvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag oder Auftrag gehören ebenso zu ihrem Leistungsspektrum wie sämtliche Fragen beim Kaufvertrag und Werkvertrag. Insbesondere das Gewährleistungsrecht beim Kaufvertrag und Werkvertrag mit seinen spezifischen Anforderungen (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) wirft oftmals schwierige Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf. Aber auch das allgemeine Leistungsstörungsrecht (Nichtleistung, Schlechtleistung, Verzug) sowie die Vertragsbeendigung (Vertragsaufhebung, Kündigung) bedarf der kompetenten Beratung.
Hierfür stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl, Herr Rechtsanwalt Markus Manger und Frau Rechtsanwältin Diane Bräutigam jederzeit gerne zur Verfügung.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0
Telefonzeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und Montag bis Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22 · info@hartl-manger.de
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