WIRTSCHAFTSRECHT
Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl und Herr Rechtsanwalt Dr. Gerhard Ohneis beraten Sie in allen Fragen des Wirtschaftsprivatrechts und Wirtschaftsstrafrechts.
Das Wirtschaftsprivatrecht umfasst dabei die Regelungen zum Güter-, Waren-, Leistungs- und Dienstleistungsaustausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und Unternehmern andererseits. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz, Aktiengesetz und sowie in zahlreichen Nebengesetzen.
Im Wirtschaftsstrafrecht stehen Delikte wie Betrug gemäß §§ 263 ff. StGB, Untreue gemäß § 266 StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB, Insolvenzstraftaten gemäß §§ 283 ff. StGB und Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Fokus unserer Kanzlei.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Werner Hartl gerne zur Verfügung.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0
Telefonzeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und Montag bis Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22 · info@hartl-manger.de
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