ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT
Wir vertreten Sie im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts bei der Beitreibung und Realisierung von Forderungen sowie der Verwertung von Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken sowie der Vollstreckung von Urteilen, die auf die Vornahme konkreter Handlungen durch den Schuldner gerichtet sind.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Forderungen versuchen wir, bei etwaig vorhandenen Vermögensgegenständen des Schuldners eine Vollstreckung in der Weise vorzunehmen, dass die Vollstreckung zeitnah und möglichst kostengünstig für den Gläubiger ausgeführt wird.
Informationen zu unseren Tätigkeiten im Bereich von Zwangsversteigerungsverfahren finden Sie unter dem Stichwort Zwangsversteigerungsrecht.
Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Markus Manger (Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) vertreten.
Rechtsanwaltskanzlei HARTL ∙ MANGER und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München / Schwabing
Telefon: 0 89 / 27 77 82 – 0
Telefonzeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und Montag bis Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Telefax: 0 89 / 27 77 82 – 22 · info@hartl-manger.de
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